Gutachten

Im Entwicklungsplan ist an mehreren Stellen davon die Rede, dass Anträge (zur Einrichtung von Forschungsschwerpunkten, Curricula etc.) begutachtet, evaluiert und qualitätsgesichert werden. Kein Wort davon, nach welchen Kriterien die Gutachterinnen (m/w) ausgesucht und bewertet werden.

Es ist die reine Willkür. Mehrere Personen arbeiteten letzten Herbst an einer Einreichung für das Bundesministerium: Transdisziplinäres Forschen. Die Anforderungsliste war lang und sehr spezfisch. Die Arbeit für den 25-seitigen Antrag nahm Wochen in Anspruch. Hier ist die Begründung der Ablehnung.

Unterzeichnet von Frau Dr. Ilse König, Leiterin der Abteilung VI/3. Das ist das Qualitätsbewusstsein des Ministeriums, welches uns die Qualitätsprüfungen verordnet.

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