Im Entwicklungsplan ist an mehreren Stellen davon die Rede, dass Anträge (zur Einrichtung von Forschungsschwerpunkten, Curricula etc.) begutachtet, evaluiert und qualitätsgesichert werden. Kein Wort davon, nach welchen Kriterien die Gutachterinnen (m/w) ausgesucht und bewertet werden.
Es ist die reine Willkür. Mehrere Personen arbeiteten letzten Herbst an einer Einreichung für das Bundesministerium: Transdisziplinäres Forschen. Die Anforderungsliste war lang und sehr spezfisch. Die Arbeit für den 25-seitigen Antrag nahm Wochen in Anspruch. Hier ist die Begründung der Ablehnung.
Unterzeichnet von Frau Dr. Ilse König, Leiterin der Abteilung VI/3. Das ist das Qualitätsbewusstsein des Ministeriums, welches uns die Qualitätsprüfungen verordnet.