Die Curricularkommission und der Senat werden nächste Woche über den Vorschlag des Rektorates zur Zulassungsbeschränkung in den Studienrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Phrmazie, Psychologie und Publizistik beraten und ihn vermutlich akzeptieren.
Danach überwacht ein “Frühwarnsystem” die Einhaltung eines Durchschnittwertes für Neuinskriptionen. (Er ergibt sich aus dem Mittel der letzten drei Jahre.) Sobald er überschritten wird, werden in der betroffenen Studienrichtung Auswahlverfahren wirksam. Entweder handelt es sich dabei um die Erstellung eines “Ranking” über die Prüfungsergebnisse des ersten Semesters, oder einer geblockt bis Mitte November abgehaltenen Einführungsphase. Dabei sind mindestens zwei voneinander unabhängige Lehrveranstaltungen zur Berechnung heranzuziehen.
Die Situation ist dem Vorgehen bei Fußballklubs und Ausschreibungen von Bauaufträgen vergleichbar. Es ist nicht mehr gestattet, eine Ausländerquote für Vereinsmannschaften oder eine Vorzugsregelung bei der Vergabe von Architekturprojekten festzulegen. Damit hat die Deregulierung nationaler Schranken auch den Bereich des österreichischen Bildungswesens erreicht.
Man könnte sagen: ausgezeichnet, so wird sich das Niveau der in den betroffenen Fächern Studierenden verbessern. Die Gegenposition: Kann es die Aufgabe der Bildungsinstitutionen eines Landes sein, seine Staatsbürgerinnen (m/w) dem internationalen Wettbewerb auszusetzen?