“Weiteren Anträgen, die etwa eine Einbindung der Studienkonferenzen in Entscheidungsprozesse auf Studienrichtungsebene gebracht hätten, konnte im Hinblick auf deren Funktion ausschließlich als Beratungsorgane nicht entsprochen werden. Ob und wie weit die Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter allfälligen “Ratschlägen” Folge leisten, und das Recht dieser Studienkonferenzen, Über alle Maßnahmen informiert zu werden, bleiben davon unberührt.”
Eine realistische Protokollsequenz.