Heute brachte ORF 1 einen Bericht über Schwierigkeiten mit der Regelung des Ruhestands im Ballettcorps der österreichischen Staats- und Volksoper. Die Damen und Herren beginnen mit 15 Jahren und haben mit ca. 40 Jahren das Ende der Berufslaufbahn erreicht. Früher, als sie noch Teil der Bundesverwaltung waren, konnten sie in Pension gehen. 25% ihres Gehaltes war in die Pensionskasse eingezahlt worden. Jetzt werden sie nach ASVG wie alle anderen Arbeitnehmerinnen (m/w) behandelt und sind daher automatisch 20 Jahre arbeitslos.
Ich musste daran denken, dass die Verwandlung der Universitäten in eine Art Betrieb eine Reihe ähnlicher Härten und Sinnwidrigkeiten mit sich bringt. Zum Beispiel gibt es an der Universität Wien 2.500 externe Lehrbeauftragte mit ausgesprochen divergenten Aufgabengebieten. Sie sind jetzt für 2 und mehr Stunden die Woche angestellt und Teil des Unternehmens. Sie wählen beim Betriebsrat mit (das ist der Grund des Erfolgs der GAKU-Plum_Liste).
Das Verhältnis der “Externen” zur Universität ist unterschiedlich. Hier ist die Vereinbarung der Gehälter und der Beschäftigungsprofile. Einerseits ist das eine ökonomische Transaktion, andererseits bietet sie einen Erfahrungsaustausch und bietet Prestige, das schwer zu quantifizieren ist. Beim Neujahrskonzert dürfen die Puppen tanzen, das liebt die Nation, aber bitte keine Frühpension. Der Abbau der externen Lehrbeauftragten ist absehbar.