Kompetenzen

Das UG2002 sieht für die Lehre eine schwierige Kompetenzverteilung vor. Neue Studienrichtungen sind ausdrücklich vom Senat einzurichten. Der hat damit die Curricularkommission beauftragt. Aber das Rektorat verfügt über das Geld und die strategischen Ressourcen (und Interessen) zur Gestaltung des Lehrprofils der Universität.

Das zeigt sich gut im vorliegenden Entwurf zum Entwicklungsplan. Dort ist das Programm der Umstellung auf “die europäische Studienarchitektur” ausgeführt, ohne dass es darüber nennenswerten Kontakt mit dem Senat gegeben hätte. (Im Unterschied dazu wurden die Fakultäten bei der Erstellung ihrer Forschungsschwerpunkte wohl involviert.) Dafür gibt es eine Empfehlung über das weitere Vorgehen.

Als Plattform für den Diskurs über die Entwicklung von Programmen bieten sich die Studienprogrammleitungen und Studienkonferenzen an; … Die konkrete Ausarbeitung der Curricula erfolgt durch die von der Curricularkommission eingesetzte(n) Curriculararbeitsgruppe(n).

Die Studienprogrammleitungen als Plattform? Die Konferenzen vielleicht, aber wer befasst sie damit? Und wie ist ihr Verhältnis zu den Arbeitsgruppen? Schon ist zu sehen, dass es die ersten Diskrepanzen zwischen Bologna-kritischen Studienkonfrenzen und eigens zum Zweck der Bakkalaureatserstellung eingesetzten Arbeitsgruppen gibt. In jeden Fall entziehen sich beide der Steuerung durch das Rektorat. Wir haben also eine offizielle Richtlinie, der entsprechend die Universität durch “forschungsgeleitete Lehre” charakterisiert sein soll. Es fehlen aber die Strukturen, es transparent mit ihren Angehörigen – die es ja realisieren müssen – zu besprechen.

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