“unmittelbare Dienstaufsicht”

Das Rektorat hat am 9.12. einen provisorischen Organisationsplan erlassen, der ab 1.1.2004 bis zu einer definitiven Fassung gültig sein wird. Darin wird den bisherigen Institutsvorständen (m/w) die unmittelbare Dienstaufsicht zugesprochen. Ein interessanter Zug, vor allem angesicht des Umstands, daß es genau die Funktion des Institutsvorstandes (m/w) nicht mehr geben wird. Umgekehrt ist auch klar, warum das so geregelt ist: es ist verkehrt, damit den Dekanen (m/w) zu beauftragen.

Wie das in Zukunft z.B. an der juridischen Fakultät gehandhabt wird, die 193 wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) umfaßt, steht in den Sternen.

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