Gewissenserforschung (2)

Auf der einen Seite die korrekten, im Gesetz und innerhalb der Universitätsorganisation vorgesehenen Abläufe: die Kompetenzen sind verteilt und die Kanäle zwischen Betriebsrat, Universitätsleitung, Universitätseinrichtungen und der Öffentlichkeit allgemein folgen einem festgelegten Muster. Von oben nach unten gibt es e-Mails und eine Reihe verschiedener Steuerungselemente. Umgekehrt einige Beratungsgremien juridisch festgeschriebener (Senatsvertretung) und freiwiller (“Kontaktkommittee”) Art.

Zwei zusätzliche Faktoren verwischen diese Regeln. Erstens ist ziemlich viel Sand im Getriebe des Verwaltungsablaufs. Zuständigkeiten wechseln, Fragen werden nicht beantwortet, Entscheidungen hin- und hergeschoben. Zweitens finden sich “Funktionäre” simultan auf mehreren Ebenen wieder: z.B. als Senatsmitglied, Betriebsrätin, SPL oder PLUM-Mitglied. Es ist nicht einfach, die jeweiligen Kommunikationsumgebungen voneinander zu trennen. Und wie gesagt: es besteht die Versuchung zu “Abstechern”. Wenn jemand in Ausübung der Funktion A eine Person trifft, von der er im Rahmen der Funktion B etwas haben möchte, wird es knifflig.

Es ist ein altes Thema des politischen Engagements. Die Gewerkschaftsfunktionäre bei VW sollen von der Betriebsleitung “eingekauft” worden sein, “Verräter”, die “mit den Chefs unter einer Decke stecken”. Kann man sich dagegen einfach auf die persönliche Integrität berufen? Wie zulässig/zuverlässig ist diese Selbstbeurteilung?

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