Aus dem Kommentar zur vorigen Eintragung:
die Behauptung, daß ohne “Abstecher” im Umgang mit Beamtentum nichts (oder recht wenig) geht, ist eher eskapistisch…
Untergräbt man durch die Berufung auf die eigene Integrität (und damit die Schaffung einer “Ausnahmeregelung” für einen selbst) nicht den Rechtsstaat?
Ein Beispiel: im Moment laufen Einreichungen für “Initiativkollegs”, d.h. Doktoratsprogramme mit bis zu 12 Studierenden. Dafür müssen eigene Curricula erstellt werden. Ich bin dabei, mit Kolleginnen ein solches Kolleg auszuarbeiten und werde gefragt, was über das Curriculum im Antrag stehen soll. Als Mitglied der Curricularkommission weiß ich (ich habe es vergangene Woche vorgeschlagen), dass die Curricula erst nach Genehmigung des Projekts, in Abstimmung mit den anderen Programmen, erstellt werden.
Müßte ich dieses Wissen für mich behalten? Das scheint sehr rigoros. Eine bessere Antwort bietet sich an: ich werde die Diskussion der Curricularkommission möglichst weit publizieren.
Im xDCbrigen ist die Optik durch den Beamtenstatus von Hochschullehrerinnen tatsächlich etwas verzerrt. So reicht eine Linie von kleinen Betriebsagenden direkt zum “Rechtsstaat”.