In der gestrigen Senatssitzung wurden einige Punkte von allgemeinem Interesse angesprochen.
Die Ergebnisse der Befragung über das erwünschte Profil des nächsten Rektors wird in Kürze auf der Seite des Senates veröffentlicht. Vorschläge für Kandidatinnen (m/w) können an Senatsmitglieder gerichtet werden. Sie fließen in die Vorbereitung ein.
Die nächste Sitzung des Senates wird einen Punkt “xDCberprüfung des Organisationsplans” enthalten. Auch dazu sind Vorschläge erbeten.
Der Frauenförderungsplan der Universität sieht vor, dass die Abwesenheit von Gutachterinnen bzw. Professorinen in Habilitations- und Berufungskommissionen eigens zu begründen ist. Unter Hinweis darauf wurde ein Kommissionsvorschlag zur xDCberarbeitung an eine Fakultät zurückgeschickt.
In der Sitzung zeigte sich ein möglicherweise verbreitetes Missverständnis über das Verfahren solcher Nominierungen. Aus administrativen Gründen werden den Dekaninnen (m/w) “Erhebungsblätter” zur Zusammenfassung der Nominierungen aus den einzelnen “Kurien” vorgelegt. Das bedeutet _nicht_, dass die Dekaninnen (m/w) diese Entscheidungen treffen. Diese Kompetenz liegt bei den einzelnen “Kurien”, die es offiziell nicht gibt. Der Vorsitzende des Senates erinnerte daran, dass ohne eine solche Hilfskonstruktion die Aufgabe des Senates schwerlich zu erfüllen ist.
Der Senat nahm darüber hinaus die “Roadmap 2” zustimmend zur Kenntnis. Sie enthält einen allgemeinen zeitlichen Rahmen für den Bologna-Prozess im nächsten Studienjahr.