Im xA7 54 des Universitätsorganisationsgesetzes wird aufgezählt, welche Studien in Österreich betrieben werden können. Dabei fehlt die Medizin. Vor lauter Begeisterung darüber, daß man neue Medizinuniversitäten schafft, hat man vergessen, ihnen ein Studium zuzuordnen.
Dafür gibt es (in der Erläuterung) eine Klausel, nach der die Universitäten ihre bisherigen Studienangebote weiterführen können. Für die Medizinerinnen ist also gesorgt. Die Universität Wien hat weiter das Recht, eine entsprechende Ausbildung anzubieten.
Die UniversitxE4t Wien hat weiter das Recht. Aber hat dieses Recht auch die (neugegrxFCndete) Medizinische UniversitxE4t Wien?