Das Unternehmen, ab dem Wintersemester 2009/10 ein 3-jähriges PhD-Studium einzurichten, ist Ende des vergangenen Jahres auf ein unerwartetes Hindernis gestoßen. Eine (im Entwicklungsplan der Universität Wien festgeschriebene) Neuerung hat den Unwillen der Fakultäten für Chemie und Physik erregt. Dissertationsprojekte sollen in Zukunft einer Fakultätsöffentlichkeit vorgestellt werden, bevor die Studierenden eine Betreuung zugewiesen bekommen. Dagegen wurden patentrechtliche Bedenken vorgebracht.
Im Bereich der Physik und Chemie sind Doktorarbeiten, welche sich auf Projekte stützen, bzw. durch diese finanziert werden, der Normalfall. Weiters werden diese Projekte bereits im Vorfeld von internationalen Fachgutachtern begutachtet und bewertet. … Weder ein DPSL (sic!) noch ein noch so klug zusammengesetzter Doktoratsbeirat können daher eine projektgestützte bzw. projektfinanzierte Doktorarbeit kompetenter beurteilen als internationale Fachgutachter. … Auf diese Weise würden sich auch mögliche patentrechtliche Probleme … vermeiden lassen.
Das ist eine bemerkenswerte Passage. Sie schlägt einen Bogen von Projekten, wie sie in den Naturwissenschaften üblich sind, zu deren internationaler Begutachtung und der damit mitgelieferten Qualität, die an der Universität Wien gar nicht mehr zum Thema werden sollte. Es wird so getan, als ob es nur Vorschläge gäbe, die innerhalb der “scientific community” nach allgemeinen Standards geprüft und finanziert würden. Verschwiegen wird dabei, dass es auch Dissertationsvorhaben gibt, die pragmatischer angelegt sind und gemischt akademisch-kommerziellen Interessen dienen.
Wissenschaftler der genannten Fakultäten haben Beziehungen zu Firmen, die Forschungsergebnisse zu Patenten machen (und damit der populären Aufforderung nachkommen, Forschung und Wirtschaft zu verbinden). Paul A. David hat dazu in zwei Beiträgen Can ‘Open Science’ be Protected from the Evolving Regime of IPR Protections? und Innovation and Universities’ Role in Commercializing Research Results wichtige Überlegungen vorgelegt. Die Funktion der Öffentlichkeit, von der Andreas Kirchner im vorigen Beitrag schreibt, und das Interesse der Geheimhaltung sind nicht leicht vereinbar.
Etwas mehr dazu in meiner Vorlesung. Inklusive eine Recherche, die eine schöne Pointe hervorhebt: Auch im kommerziellen Umfeld, wird eine literarische Einbettung nicht verschmäht.