Habilitation

Ein kleines Streiflicht auf die neuen Strukturen. Alle Habilitationsverfahren der Universität liegen beim Senat. Dort werden die Mitglieder der Habilitationskommission bestimmt. Für den Mittelbau heißt das, daß 2 Personen für den gesamten universitären Bereich die entsprechenden Vertreterinnen (m/w) entsenden. Das kann nur zu einer von zwei Lösungen führen: entweder die Sache wird sinnvoll delegiert, oder es herrschen Willkür und sachliche Unkenntnis. Um zu delegieren, bräuchte man die entsprechenden Organisationsstrukturen. Der gegenwärtige Plan des Rektorates läßt nichts davon erkennen.

Die Gutachterinnen (m/w) in solchen Kommissionen werden ausschließlich von den Professorinnen (m/w) bestimmt und zwar auch hier von den Senatsmitgliedern! Sie können das delegieren und werden das in aller Regel tun. Die Alternative wäre zu absurd. Das führt dazu, daß die Aktenführung in einem zentralen Senatsbüro geschieht und die inhaltlichen Entscheidungen auf der Ebene der Fakultäten liegen. Umweg-Unrentabilität.

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