Eine nette xDCberraschung zu Ostern betrifft die UG2002-konforme Regelung der Vorschläge zur Dekansbestellung.
Dazu sind die Professoren, nicht der Mittelbau befugt. Zusätzlich aber auch die Gastprofessoren. Das heisst: Personen, die 14 Tage an der Universität lehren, können den Vorschlag, der an das Rektorat geht, mitgestalten. Zur Erstellung der Vorschläge hat sich das Rektorat an den dienstältesten Professor gehalten. Der macht das ohne weitere (veröffentlichte) Verfahrensvorschriften. Das könnte ziemlich schief gehen.
Am Beispiel der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaften im Sandkastenspiel verdeutlicht: es gibt 13 Auserwählte, welche die Dekanin vorschlagen können. Davon sind 5 Gastprofessorinnen. Gesetzt den Fall, die tatsächlich hier angestellten Professorinnen haben eine 5:3 Mehrheit für bestimmte Kandidatinnen. Dann bestimmen die Gastprofessorinnen, die es nicht mehr angeht, die Mehrheiten. Es würde mich wundern, wenn das nicht irgendwo zu Komplikationen führt.
was disqualifiziert etwa Karen Gloy? ich denke, dass das grundsxE4tzlich keine schlechte idee ist!