Die Sonderbarkeit der Regelung, nach der Gastprofessoren (m/w) den Dekansvorschlag mitbestimmen, ist in meinem vorigen Eintrag vielleicht noch nicht deutlich genug geworden.
Vergangenes Jahr hatte ich eine Gastprofessur in Klagenfurt. Ich hielt zwei Freitag-Samstag-Blockveranstaltungen, den Rest Über Tele-Teaching. Weder kenne ich die Situation der Universität, noch die Lage der Fakultäten, dennoch bin ich in einem solchen Fall dazu befugt, dort hochrangige Personalentscheidungen zu beeinflussen. Der Klagenfurter Verantwortliche hat mich in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
In der Liste der Gastprofessoren der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaften scheint ein Herr Maurice Grindberg auf. Er ist nach der einschlägigen Datenbankabfrage an der Universität Wien unbekannt. Aber er kann Dekan werden, so wie Seizo Sekine, ein Kollege aus Tokio, der hier für ein Semster lehrt. Eine solche Regelung kann nicht vernünftig genannt werden. Die wahrscheinliche Erklärung: schlampige Gesetzgebung.