Karl Ille beschreibt die Sparmaßnahmen im Bereich der Lehraufträge:
“Die leider bereits in der Betriebsvereinbarung akkordierte Herabsetzung der Remunerationsstufe (von Remuneration A auf RemunerationB) des wissenschaftlichen Unterrichts seitens externer Lehrender, dem von der jeweiligen Studienprogrammleitung nicht das Praedikat “besonders innovativ” verliehen wird (dieses Syntagma ist keine polemische Verknuepfung meinerseits, sondern tatsaechlich Textbestandteil der Betriebsvereinbarung) wird – falls dies wirklich so umgesetzt wird – zur Folge haben, dass die hiervon betroffene Kollegenschaft beispielsweise fuer eine zweistuendige Lehrveranstaltung (die nur “innovativ”, aber nicht “besonders innovativ” ist) statt bisher E 2.390,20 nur noch E 1.812,00 erhaelt und damit einen Bruttoverlust von exakt E 578,20 pro LV und Semester erleidet. Die nur mit einer zweistuendigen LV betrauten Kolleginnen und Kollegen verlieren gleichzeitig den Sozialversicherungsschutz, da die monatlichen Bruttobetraege von E 398,30 auf E 259,00 (x 7) reduziert werden und damit unter der Geringfuegigkeitsgrenze des monatlichen Bruttobetrags von E 317,00 liegen. Hier besteht wirklich akuter Handlungsbedarf, wollen wir nicht einfach in Kauf nehmen, dass das Institut einige seiner besten Lehrenden durch eine inakzeptable Neuregelung verliert.”
Als mehrfach für “innovative Lehre” prämierter Hocschullehrer finde ich es besonders verwerflich, das Anliegen, einen experimentellen, elektronisch unterstützten Unterricht zu fördern, auf diese Weise zur Strafaktion werden zu lassen.