Lehrvergütung

Im Entwicklungsplan der Fakultät für Lebenswissenschaften – einem sehr wortreichen Dokument – ist zu Beginn die Rede davon, dass die Universität in den vergangenen 30 Jahren nach dem Muster eines demokratischen Staatswesens organisiert war — jetzt aber industrielle Großbetriebe zum Vorbild hat. Das ist zumindest deutlich und ungeniert. Die Universität ist aber leider weit entfernt von diesem Ideal.

Zum Beispiel wäre es in einem Großbetrieb unwahrscheinlich, dass die Abteilungsleiter untereinander darüber uneins sind, was sie für gleiche Dienstleistungen zahlen und dass die Betriebsleitung untätig zusieht.

In einer Betriebsvereinbarung vom November 2004 sind die verschiedenen Typen externer Lehraufträge und ihre Vergütung festgelegt, Eindeutig wird zwischen wissenschaftlicher Lehre und diversen weniger anspruchsvollen Einsätzen unterschieden. Dann gibt es auch eine Kategorie für Personen aus der Wirtschaft und dem öffentlichen Leben, die eine solche Aufgabe aus Prestigegründen übernehmen und für die Universiät zu teuer wären. Sie erhalten einen bloßen Anerkennungsbetrag.

Was einen Studienprogrammleiter nicht daran hindert, sein knappes Budget dadurch zu strecken, dass er für wissenschafltliche Lehre den “Spesenersatz” des zweiten Typs vorsieht und darauf verweist, dass er ja gar keine externe Lehre vergeben müsse.

Dazu muss man wissen, dass die Studienprogrammleiterinnen gar keine Finanzhoheit besitzen und in ihrer Gebarung auf Wort-, Sach- und Personalspenden vom Rektorat angewiesen sind.

In der Wirtschaft ist das Verhältnis von Honorarprofessorinnen zu freien Mitarbeiterinnen kein Problem.

One thought on “Lehrvergütung

  1. Andre Laender, andre Faecher, andre Sitten … .
    Hier bei uns (Muenchen, Philosophie) gibt’s “besoldete Lehrauftraege” und “unbesoldete Lehrauftraege”. Die Besoldung der besoldeten duerfte im Normalfall vermutlich gerade mal die Zusatzkosten die die/der Lehrbeauftragte fuer Buecher die sonst unerworben geblieben waeren, Fahrtkosten zu den Seminarraeumen, etc. hat decken. Und wir hatten hier schon mal einen Lehrbeauftragten, der (noch in den Vor-Euro-Zeiten) sagte, er sei zwar willig fuer die symbolische *1* DM zu unterrichten, nicht aber fuer 107 DM 86 Pfennige (oder was auch immer damals der Betrag war; die Groessenordnung stimmt so ungefaehr wenn mich mein Gedaechtnis nicht sehr truegt: rund 50 Euro fuer ca. 13 Sitzungen a je 90 Minuten plus die Korrekturarbeit fuer die Seminararbeiten …).

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