Zielvereinbarungen

Die Arbeitsleistung der Universitätsangehörigen wird in Zukunft durch sogenannte “Zielvereinbarungen” zwischen dem Leiter (m/w) der zuständigen Organisationseinheit und der betroffenen Person festgelegt. xDCber diesen Punkt wird derzeit heftig diskutiert.

Erstens ist kontrovers, in welchem Dokument diese Sache geregelt werden soll. Der Universitätsrat beschließt den “Organisationsplan”, der Senat die “Satzung” und beide Gremien hätten die Befugnis gerne für sich. Zweitens herrscht in Teilen des Mittelbaus die Befürchtung, daß die Kompetenz zu diesem Abkommen delegiert werden könnte, speziell an das funktionale xC4quivalent für Institutsvorstände, d.h. die Leiter von Subeinheiten der Fakultäten. Der Wunsch ist: je weiter weg vom Arbeitsplatz, umso lieber.

Machtkämpfe. Dabei tritt in den Hintergrund, daß eine sinnvolle Regelung nur möglich sein wird, wenn es eine sachspezifische, kooperative Verständigung über das Arbeitsspektrum gibt. Die Alternative sind Vorschriften, deren Erfolgsaussichten nicht sehr hoch sein dürften.

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