Heute abend gibt’s hierzulande ein Treffen (2 Stunden, und im Senatssaal) ein Treffen zur hiesigen Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften; eingeladen sind alle Hochschullehrer, Mitarbeiter und Studierende dieser Fächer.
Entweder das Interesse ist gering, oder wir brauchen drrrrrrringends einen viel größeren Senat, der dann einen größeren Senatssaal braucht … .
Davon abgesehen: bin ich bei der Durchsicht der Unterlagen zur Vorbereitung auf die Veranstaltung auf einiges gestoßen, von dem’s mich interessieren würde, wie die Rezepte andernorts sind, ob man da was lernen kann, was sich aus der Definition eines Obatzten alla Bolognese notwendig ergibt, und was lokale (und vielleicht abwandelbare) Rezeptvorschlaege sind:
– Eine Bachelorarbeit soll in maximal 10 Wochen fertig sein (also vom Anspruch her wohl irgendwo knapp oberhalb einer anspruchvolleren Hauptseminararbeit liegen).
– Die Lehrveranstaltungstypen sowohl für BA als auch für MA enthalten nicht alle Lehveranstaltungstypen die wir bisher anbieten (z.B. keine Tutorien) und keine Rubrik für “Sonstiges”.) Definiert man in einem solchen Falle einfach um? Ein Tutorium wird z.B. zu einem Seminar bei dem die Teilnehmerzahl auf ein bis zwei Studierende beschränkt ist?
– [b]Nicht[/b]bestandene Prüfungen bzw. Prüfungsteile (und nur diese) müssen von mehreren Prüfern bewertet werden (d.h.: da bei Referaten in Seminaren normalerweise nur 1 Dozent anwesend ist: kann man keinerlei Referat mehr als “unausreichend” bewerten, nicht einmal eines bei dem Referent einfach bloß schweigend da sitzt).
– Auch davon abgesehen: dadurch dass bei bestandenen Teilprüfungen stets nur 1 Prüfeer über die Note entscheidet, und dadurch dass alle Noten in die Gesamtnote eingehen: scheint es nicht auszuschließen zu sein, dass Studierende Prüfende bevorzugen werden, die möglichst “mild” benoten. Was dann möglicherweise auf die Dauer zu einem gewissen Verlust an “Aussagekkräftigkeit” guter Noten führen könnte. [i]Gibt’s Vorschläge wie man das in einem 1-Prüfer-Verfahren vermeiden kann?[/i]
– Es gibt Druck die Ergebnisse noch vor Ende des jeweils laufenden Semesters an die Prüfungsämter zu melden. Für die Studiengangsabschlussarebeiten mag das ja noch sinnvoll sein. Aber für Seminararbeiten führt es wohl dazu, dass Seminararbeiten als Ergebnis von 1. Seminarbesuch, 2. Recherche auf Basis von Seminarbesuch, 3. Schreiben unter Einbeziehung der Ergebnisse der Seminardiskussionen kaum noch möglich sein werden. ([i]Und es gibt Aspekte des Verfassens wissenschaftlicher Texte, von denen ich nicht weiss, wie sie ohne so was unterrichtet werden können … .)
– Masterabschlüsse sollen grundsätzlich zur Promotion berechtigen. [i]Was ist aber zu tun, falls sich kein zu einem Master-abschluss und Promovenden-Interessen kompatibler Dissertationsbetreuer findet?[/i]
– Die neuen Abschlüsse müssen bis Datum X eingeführt werden. Und für jeden davon müssen ziemlich viele Gremien ziemlich viel beschließen [i]Was aber geschieht wenn das nicht bis Zeitpunkt X geschieht (z.B. weil 2 zu beteiligende Gremien sich nicht einig werden)?[/i]
Bin mal gespannt welche dieser Fragen heute abend gestellt werden werden (wohl nicht von mir, da ich wg. heftiger Erkältung zum einen ziemlich aphon bin, und zum andren kaum in der Lage klar zu denken – was, fürchte ich, auch aus obigem klar hervorgeht …, sorry!).