Die erste von zwei oder drei Sitzungen ging nach ca. 3,5 Stunden zu Ende. Die Anzahl der Entscheidungen haben sich nüchtern betrachtet als gar nicht so umfangreich herausgestellt – das Mustercurriculum stellt schon einen gewissen Rahmen dar. Das war jedoch kein Hindernis für ausführliche Diskussionen:
- Wie soll man das Studium nennen? Doktorat oder PhD? Vergibt man als akademischen Grad einen traditonell-österreischischen Doktor oder einen Bologna-orientierten PhilosophicalDoctor? Was ich so gehört habe, ist das Ergebnis in den einzelnen Arbeitsgruppen (Lebenswissenschaften, Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften,…) durchaus unterschiedlich (von den Meinungen der Gruppenvertreter ganz zu schweigen).
- Bietet die Nennung von Dissertationsgebieten Raum für fachinterne Ausprägungen (die vielleicht als Masterstudium, nicht aber als Bachelorstudium angeboten werden)? Trennt man fachdidaktische von fachlichen Dissertationsgebieten?
- In welchem Umfang sind Lehrveranstaltungen verpflichtend zu absolvieren? Kann man die Teilnahme an Konferenzen/Workshops/Tutorien als eine solche Lehrveranstaltung anrechnen? Soll man die bei beim Betreuer / bei der Betreuerin absolvierten Lehrveranstaltungen limitieren? Soll die Unterscheidung prüfungsimmanent / nicht prüfungsimmanent für die Regelung des Umfangs fallen?
- Inwiefern ist in solchen Curricula Raum für interdisziplinäre Zusammenarbeit (Mehrere Betreuer von unterschiedlichen Fakultäten)?
Was mich überrascht hat war – innerhalb einer Diskussion – ein kleines Plädoyier in Richtung humboldtschem Bildungsideal: Es wurde zum Teil die Schaffung der Möglichkeit zu mehr Wissenschaftsethik und Umsicht gerade für die Naturwissenschaften und Technsichen Wissenschaften gefordert, anstatt gezwungen zu sein, ausschließlich im Labor zu sitzen oder Assembler-Code zu schreiben.