Die Amtsverschwiegenheit. Eine juridisch-juristische Exkursion.

Morgen konstituiert sich die curriculare Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Studienpläne der naturwissenschaftlichen und technischen PhD- oder Doktorratsstudien. Ich bin Teil der studentischen Kurie (Das Verhältnis Professoren/Mittelbau/Studierende ist ausgewogen: 6/6/6) – eine ganz neue, unbekannte Aufgabe für mich, in die ich eingewilligt habe ohne noch zu wissen, dass sie fast unmittelbar mit der Faustus-Story zu tun hat (vgl. Mustercurriculum § 3 Abs. 2 d und §4).

Ich habe mich gefragt, inwieweit man über Erfahrungen/Ergebnisse aus solchen Sitzungen öffentlich (z.B. in einem Blog) berichten darf, was zwangsläufig mit einer Reise in die Welt der Paragraphen einhergeht:

In der Geschäftsordnung für Kollegialorgane, die auch für curriculare Arbeitsgruppen gilt, findet sich in §3, Absatz 6:

(6) Die Sitzungen der Kollegialorgane sind nicht öffentlich.

Was ja nur heißt, dass mit Ausnahme der Stellvertreter ausschließlich die bestimmten Mitglieder die Sitzungen besuchen dürfen. Weiter:

§ 16. (1) Alle Mitglieder von Kollegialorganen sowie Auskunftspersonen, die an Sitzungen des Kollegialorgans teilgenommen haben, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(2) Keinem Mitglied darf aus seiner Tätigkeit in einem Kollegialorgan ein Nachteil erwachsen.

Außerdem UG 2002:

§ 48. Die Mitglieder von Kollegialorganen und andere Universitätsorgane
sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet (Art. 20 Abs. 3 B-VG).

Und der Vollständigkeit halber noch das Bundesverfassungsgesetz Artikel 20, Absatz 3:

Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist (Amtsverschwiegenheit)

In diesem Sinne also zur Sicherheit kein Live-Blogging für morgen 🙂 schlussendlich finden sich zuminest die Ergebnisse aller Sitzungen in den fertigen Studienplänen. Die Vorsitzende muss den/die Studienpläne  spätestens am 3. März 2009 zur 1. Lesung einreichen. Das heißt, bis Ende Februar sollte die Arbeitsgruppe schon ein Curriculum haben, wenn ich das richtig verstehe.

2 thoughts on “Die Amtsverschwiegenheit. Eine juridisch-juristische Exkursion.

  1. Die Verschwiegenheit gilt sicher für Informationen persönlichen Charakters, also z.B. für Einschätzungen der wissenschaftlichen Qualifikation in Berufungskommissionen. Andererseits ist auch zu beachten, dass die Mitglieder solcher Kommissionen von bestimmten Personengruppen entsandt sind und ihnen entsprechend rückmelden können/müssen.

    Es ist also klug, in umstrittenen Punkten die Öffentlichkeit nicht direkt mithören zu lassen. Aber allgemeine Angaben darüber, worum es geht und worin die Probleme bestehen, kann man wohl verantworten.

  2. Das war tatsächlich die Strategie, die ich verfolgen wollte – Danke für das Feedback.

    Im Laufe der Zeit also hier mehr über interessante Probleme / Erfolge in dieser Arbeitsgruppe.

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