Genügend

Eine Lehre aus dem Film “Ich bin Sam” geht um die Frage nach der Beurteilung von Grenzen. Sam Dawson (gespielt von Sean Penn), ein geistig beschränkter Vater will das Jugendamt überzeugen, dass er gegeben seine Einschränkungen in der Lage ist, für sein Kind, die siebenjährige Lucy, zu sorgen. Die Mutter, eine Obdachlose, will weder mit Sam noch Lucy etwas zu tun haben. Lucy soll zu einer Adoptivfamilie, laut Jugendamt. Darum ein Rechtsstreit.

Auf dem Zeugenstuhl gesteht Sam aus Überforderung mit der Befragungssituation ein, dass er ohne Hilfe nicht für Lucy sorgen wird können. Sam scheitert im ersten Versuch, trotz Anwältin Rita Harrison (gespielt von Michelle Pfeifer), die in dem Ruf steht, niemals einen Fall zu verlieren. Für diesen Ruf hat sie das vernachlässigt, weswegen sie ihren “pro bono”-Mandanten Sam vertritt: Zeit mit dem eigenen Kind. Nach der richterlichen Niederlage möchte Sam aufgeben, besucht seine Tochter nicht bei der Gastfamilie, und schließt sich in der Wohnung ein:

(Download: Videoclip)

 

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more on the “EU Business Register”

It is an easy trick. There is a well established association called European Business Register.

The European Business Register (EBR) is a network of National Business Registers and Information Providers from currently 25 European countries.

13 EBR member countries are also members of the EBR EEIG, a European Economic Interest Group registered in Belgium and owned by its members. These are: Austria, Belgium, Denmark, France, Germany, Greece, Italy, Latvia, Luxembourg, Netherlands, Norway, Spain, Sweden.

There is, on the other hand, the subtle variant “EU Business Register” mentioned in the previous post.

This blog is not the only one to raise the alarm. Here is another warning. And yet another similar cheat.

But it makes sense to complain. The “quatsch” warning is to be found right after the “company’s” web page on Google. And note that the “Web of Trust” has flagged the site as fraudulent (red circle).

Die Amtsverschwiegenheit. Eine juridisch-juristische Exkursion.

Morgen konstituiert sich die curriculare Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Studienpläne der naturwissenschaftlichen und technischen PhD- oder Doktorratsstudien. Ich bin Teil der studentischen Kurie (Das Verhältnis Professoren/Mittelbau/Studierende ist ausgewogen: 6/6/6) – eine ganz neue, unbekannte Aufgabe für mich, in die ich eingewilligt habe ohne noch zu wissen, dass sie fast unmittelbar mit der Faustus-Story zu tun hat (vgl. Mustercurriculum § 3 Abs. 2 d und §4).

Ich habe mich gefragt, inwieweit man über Erfahrungen/Ergebnisse aus solchen Sitzungen öffentlich (z.B. in einem Blog) berichten darf, was zwangsläufig mit einer Reise in die Welt der Paragraphen einhergeht:

In der Geschäftsordnung für Kollegialorgane, die auch für curriculare Arbeitsgruppen gilt, findet sich in §3, Absatz 6:

(6) Die Sitzungen der Kollegialorgane sind nicht öffentlich.

Was ja nur heißt, dass mit Ausnahme der Stellvertreter ausschließlich die bestimmten Mitglieder die Sitzungen besuchen dürfen. Weiter:

§ 16. (1) Alle Mitglieder von Kollegialorganen sowie Auskunftspersonen, die an Sitzungen des Kollegialorgans teilgenommen haben, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(2) Keinem Mitglied darf aus seiner Tätigkeit in einem Kollegialorgan ein Nachteil erwachsen.

Außerdem UG 2002:

§ 48. Die Mitglieder von Kollegialorganen und andere Universitätsorgane
sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet (Art. 20 Abs. 3 B-VG).

Und der Vollständigkeit halber noch das Bundesverfassungsgesetz Artikel 20, Absatz 3:

Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist (Amtsverschwiegenheit)

In diesem Sinne also zur Sicherheit kein Live-Blogging für morgen 🙂 schlussendlich finden sich zuminest die Ergebnisse aller Sitzungen in den fertigen Studienplänen. Die Vorsitzende muss den/die Studienpläne  spätestens am 3. März 2009 zur 1. Lesung einreichen. Das heißt, bis Ende Februar sollte die Arbeitsgruppe schon ein Curriculum haben, wenn ich das richtig verstehe.