Walter Penits hat darauf hingewiesen, dass im Mitteilungsblatt keine detaillierten Wahlergebnisse veröffentlicht werden. Das hat Methode.
Auf Nachfrage hat man unserer Fakultät vom Rektorat mitgeteilt, dass weder die Wahlbeteiligung, noch die Stimmenverteilung bekanntgegeben werden darf – es sei denn, der Dekan genehmigt das.
Das passt zu einer Auskunft an einen Kollegen, der entsprechend eine wahlwerbende Gruppe die Mail-Adressen der Wahlberechtigten nur nach Zustimmung des Dekans erhält.
Das Rektorat hat also nach wie vor die zentralen Informationen, delegiert aber die Veröffentlichungspolitik an die Dekane (m/w). Nach dieser Logik wäre das Innenministerium zwar für die Datenevidenz zuständig, doch die einzelnen Landeshauptleute könnten bestimmen,was sie an die Öffentlichkeit gelangen lassen.