Die Universität Wien hat sich nun entschlossen, Hahns Dissertation und das Gutachten von Peter Schulthess zugänglich zu machen:
Die Einschätzung von Peter Schulthess ist nachvollziehbar. Ich habe, wie er, in meinem Bericht dieselbe Position vertreten und nicht von einem Plagiat gesprochen. Die Frage ist allerdings, womit wir es dann in dieser Arbeit zu tun haben. Dazu eine allgemeine Bemerkung und ein kleines Detail.
Herrn Schulthess ist offenbar die ganze Arbeit vorgelegen. Er beschränkt sich (auftragsgemäß) auf den Vorwurf Stefan Webers. Wieso er, angesichts der von ihm selbst festgestellten Fragwürdigkeit der Passage, keine weiterreichende Warnung ausspricht, ist mir nicht klar.
Zweitens enthält seine wohlmeinende Verteidigung der Hahnschen Zitationsabsichten einen faktischen Fehler. Er weist darauf hin, dass Hahn auf Seite 211 am Ende der Übernahmen von Leopold Kohr den Text wieder nach links rückt. Das kann tatsächlich als Zeichen eines Zitatendes gelesen werden.
Das Problem ist nur, dass es dann am Anfang des supponierten Zitates eine korrespondierende Einrückung geben müsste. Das ist aber nicht der Fall. Die zu S. 211 gehörende Einrückung nach rechts befindet sich zwischen den Seiten 207 und 208 und markieren dort offensichtlich keinen Zitatbeginn.
Es folgen die Seiten 208 – 210. Dann: