Zur Verdeutlichung der vorigen Bemerkungen über Transaktionskosten das Beispiel einer Reiseabrechnung. Vom 5.-8.7. fand in Lecce (Apulien) die Arbeitstagung eines EU-Projektes statt, das ich koordiniere. Für Flug, Aufenthalt, Verpflegung ergab das etwa 500.-€ Kosten. Der Universität Wien kommen laut EU-Budget (für drei Jahre) 22.000.- € zu. Ich reichte das erforderliche zweiseitge Formular mit detaillierten Angaben zur Reise, die Kreditkartenabrechnung für das Flugticket und die Abschnitte der Boardingkarten ein, dazu die Hotelrechnung, mit der Bemerkung, dass ich am Wochenende (9.7.-10.7) privat in Lecce geblieben war.
Die Verrechnungsstelle war nicht zufrieden.
Zusätzlich wurde verlangt:
- eine vom eigenen Email-account abgesandte Nachricht, die die Kostenstelle enthält, um die Überweisung durchführen zu können.
- eine Buchungsbestätigung für den Flug
- ein Flugticket
- eine Erklärung der Differenz zwischen den gesamten und den von mir verrechneten Hotelkosten
Das Formular mit Stempel vom Institut enthielt die Kostenstelle. Wieso eine Bestätigung und das Ticket? Ein Ticket, das, wie man weiss, sowieso nur ein zu Hause ausgedruckter Zettel ist. Und dann musste ich der Verrechnung noch erklären, dass die dienstliche Reise bis zum 9.7. dauerte, weil ich am 8.7. kein Flugzeug mehr nach Wien bekommen hätte.
Wenn man das hochrechnet kommt man auf einen ziemlich hohen Anteil von teils gerechtfertigtem, teils fragwürdigem und teils manifest sinnlosem Verwaltungsaufwand.
Ich bereite gerade die Vorlesung des nächsten Semesters vor, u.a. zur Modellierung elektronisch erfasster Texte. Dabei ist deutlich, dass alte Selbstverständlichkeiten neu und tendentiell aufwändig rekonstruiert werden müssen. Die Verrechnungsbürokratie kann man – ich bin nicht uneinsichtig – als Sicherung von Transparenz und Vorbeugung gegen Korruption verstehen. Im Prinzip; aber in den obigen Fällen?