Qualitätshüter

Die Universität Wien hat im Rahmen des neuen, dreijährigen Doktoratsstudiums, eine “fakultätsöffentliche Anhörung” und die Befürwortung der Präsentation durch einen “Doktoratsbeirat” eingeführt. Manche Fakultäten nehmen das nicht ernst. “Öffentlich” ist z.B. für Juristinnen, dass ein Expose auf eine Webseite hochgeladen wird. Am Institut für Philosophie ist die Sache sehr gründlich gemacht worde – allzu ernsthaft, wie mehrere Kritikerinnen fanden.

Es folgt mein Rückblick als Mitglied dieses Gremiums.

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Mit Juni 2013 endet die zweijährige Bestellungsperiode des Doktoratsbeirates der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft. Aus diesem Anlass werden im Folgenden einige Punkte zum Zweck und Selbstverständnis dieses Gremiums festgehalten. Es handelt sich nicht um eine Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten, sondern um eine Erinnerung an die Aufgabenstellung der philosophischen Untergruppe des Beirates und um Erfahrungen, die bei ihrer Durchführung gemacht wurden.

Vorgeschichte

Die Ansprüche, welche im Doktoratsstudium nach der alten Ordnung gestellt wurden, waren ausserordentlich divergent. Die im Institut eingerichteten Forschungsbereiche folgten teilweise unterschiedlichen methodischen Paradigmen; die Freiheit der Lehre und Forschung habilitierter Hochschullehrerinnen (m/w) führte (und führt) zu einer schwer überschaubaren Streuung des Anspruchsniveaus für Qualifikationsarbeiten. Die früher gängige Praxis der Begutachtung von Dissertationen durch ihre Betreuungspersonen begünstigte „introspektive“ Tendenzen, die mitunter die Orientierung an verbindlichen Regeln beeinträchtigten.

Die Richtlinien für das „Doktorat neu“ an der Universität Wien legen fest, dass die Beurteilung von Dissertationen von ihrer Betreuung getrennt wird. Die Aufgabe des Doktoratsbeirates lässt sich in diesem Zusammenhang klar definieren. Er hat darauf zu achten, dass die Projekte der Dissertantinnen (m/w) soweit ausgereift sind, dass ein erfolgreicher Verlauf bis zur externen Endbegutachtung angenommen werden kann. Die daraus entstehenden Anforderungen zum Abschluss einer Dissertationsvereinbarung liegen merklich höher, als die zuvor übliche Erklärung der Betreuungsbereitschaft. Doch es ist unverantwortlich, Kandidatinnen (m/w) den Weg in ein dreijähriges Studium zu ebnen, an dessen Ende ein Misserfolg zu befürchten steht.

Überraschungen

Unter den dargestellten Umständen ergab sich zwischen 2011 und 2013 eine uneinheitliche Entwicklung. Während Kandidatinen einerseits, mit aktiver Unterstützung der gewählten Betreuungspersonen, auf die gegebenen Bedingungen abgestellte Konzepte vorlegten, verblieben andere in einem weniger ambitionierten Rahmen. Auch ihre Betreuung machte sich mitunter die neuen Ziele nicht zu eigen. Die daraus resultierenden Projektkorrekturen und negativen Stellungnahmen des Doktoratsbeirats wurden im Institut teilweise kritisiert und auf Unausgewogenheiten in der Zusammensetzung der Gruppe zurückgeführt.

Eine Besonderheit am Institut für Philosophie hat die Beratungsprozesse des Beirats tatsächlich in nicht vorhersehbarer Weise beeinflusst. Durch die hohe Anzahl der Neuberufungen befanden sich im Beirat Vertreterinnen (m/w) ohne gewachsene Kenntnis der lokalen Gegebenheiten und von verschiedenen (ausländischen) Hochschulstandorten. Die Koordination der Qualitätsforderungen brauchte Zeit. Einige Entscheidungen des Gremiums erscheinen aus Sicht der späteren Entwicklung vielleicht problematisch. Auf einem Institutstag wurde dieser Themenkreis ausführlich diskutiert. Im Anschluss daran formulierte der DSPL Martin Kusch erläuternde Richtlinien für die Präsentationen, die vom Beirat einhellig gebilligt wurden.

Rechtfertigung

Rückblickend ist nicht zu leugnen, dass die Tätigkeit des Doktoratsbeirates teilweise skeptisch kommentiert wurde. Unterschiedliche philosophische Strömungen und ihre interne Konkurrenz wurden für Rückverweisungen von Kandidatinnen (m/w) verantwortlich gemacht. Dagegen ist festzuhalten, dass die Zusammensetzung des Beirates genau den vorfindlichen Forschungsbereichen entsprach und dass die Vertreterinnen (m/w) sich im Lauf der Bestellungsperiode zunehmend auf einen Urteilskonsens hinbewegten.

Die Beratungen des Beirates mündeten in keinem einzigen Fall in einer kontroversen Kampfabstimmung. Bisweilen wurde lange diskutiert, um eine ausgewogene Stellungnahme zu erreichen. Negative Bescheide wurden niemals aus der Sicht einer, vielleicht profilierungsbedürftigen, Fachrichtung ausgesprochen, sondern von allen Mitgliedern getragen. Der Doktoratsbeirat ist sich bewusst, in einer Umbruchssituation, deren Teil er selber war, tätig gewesen zu sein. Er hofft, die Grundlage zur Weiterentwicklung eines qualitätsvollen Doktoratsstudiums aus Philosophie gelegt zu haben.

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