Einige Punkte zur gestrigen Senatssitzung.
Darin nicht erwähnt ist die Tatsache, dass der Senat u.a. für Empfehlungen in Personalfragen zuständig ist. Wer in ein definitives Dienstverhältnis eintreten will, hat einen Auftritt. Das Gremium ist dazu sachlich meistens nicht ausgewiesen. Von den fünf verhandelten Fällen war – wenn ich das recht sehe – in gerade einem Fall ein Vertreter aus dem passenden Fach.
Die gesetzliche Regelung zentralisiert und hierarchisiert Entscheidungen. Sie nimmt sie aus dem Zuständigkeitsbereich der Experten und verlagert sie auf die höchste kollegiale Ebene. Dort sollen sie anhand von externen Gutachten beurteilt werden. Die Gutachterinnen (m/w) schlägt die Akademie der Wissenschaften und der Fonds zur Wissenschaftsförderung vor. Nach Darstellung der zuständigen Vizerektorin reagieren diese Institutionen oft monatelang nicht auf Anfragen. Und die genannten Personen sagen reihenweise ab.