Gestern abends gab es die Big Brother Awards. Eine Preisverleihung an Personen und Institutionen, die sich besonders um die Verletzung des Datenschutzes “verdient” gemacht haben.
Mein Bezugspunkt war der Nachsendeauftrag der österreichischen Post.
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In diesem Formular wird das Geburtsdatum und der Geburtsort der Antragstellerin abgefragt.
Im Kleingedruckten findet sich ein Passus, in dem man die Weitergabe der Information an Dritte untersagen kann. Der Post ist allerdings nicht aufgefallen (oder unwichtig), dass es keine Mittel gibt, diese Option online anzukreuzen.
Und wirklich scherzhaft ist die Begründung der Post für ihren Informationszugriff. Sie sagt, dass an einer Adresse ja zwei Generationen einer Familie leben können, Josef Gruber Vater und Sohn. Die Post verschweigt uns allerdings, wie sie anhand einer Adresse “Josef Gruber” herausfindet, welcher von beiden gemeint ist.